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Teledildonics – Der Traum vom Sex durch das Internet
Stell dir vor: Sex auf Knopfdruck, Hunderte von Kilometern entfernt ausgelöst. Die direkte Stimulation durch das Internet. Aber nicht nur durch eine Pornoseite, sondern durch Hardware, die im eigenen Haushalt steht. Nichts weniger als das Management der Lust versprach das sogenannte Teledildonics zu werden. Das Konzept dahinter ist schnell erklärt: Über das Internet wird dein Sexspielzeug gesteuert, sei es ein Dildo, oder Masturbator. Egal, ob du auf Geschäftsreise bist und ein wenig Spaß mit deinem Partner, oder deiner Partnerin haben willst, oder jemand vollkommen Fremdes deine Teledildonics steuert, den Anwendungsmöglichkeiten der Technologie waren kaum Grenzen gesetzt. Gäbe es da nicht ein Patentproblem.
Gestoppt von potentem Patenttroll
Mehrere Hersteller und Entwickler hatten sich der Teledildonics angenommen. Meistens Start-Ups, mit kleinem Team und noch kleinerem Budget erfahren wir bei Gizmodo. Aber einer Vision von einer grenzenlosen und barrierefreien Technologie, welche die Lust am Sex durch das Internet schickt und direkt zum Anwender bringt steht die Firma TZW im Weg. Ein Patentproblem war entstanden, denn die Firma TZU Technologies sah ihr Patent von dieser Idee verletzt.
Eine Firma wie TZU Technologies wird häufig als Patenttroll bezeichnet. Sie kaufen und besitzen eine ganze Reihe von Patenten, ohne diese jemals in einem eigenen Produkt anzuwenden. Wenn jemand anderes eine ähnliche Idee verfolgt, werden sie jedoch aktiv und wollen nur eines: Geld. Im Falle der Teledildonics hält TZU Technologies ein Patent, das „die Steuerung und Kontrolle einer sexuellen Hilfe mit dem Ziel der Stimulation des Empfängers über ein derzeit existierendes Computernetzwerk.“ Ja, du hast richtig gelesen: Das deckt so ziemlich alles ab, was man auf dem Gebiet der Teledildonics versuchen könnte.
Noch längst nicht geschlagen
Dass dieses Teledildonics-Patent ein wenig breit formuliert und viel zu allgemein ist, finden nicht zuletzt auch die Entwickler, die von TZU Technologies auf Verletzung des Patents verklagt wurden. Denn im Gegensatz zu dem Patenttroll haben sie ihre Teledildonics-Geräte selbst entwickelt und können zumindest Prototypen vorweisen. Würde TZU Technologies gewinnen, wäre es das Ende für das Geschäft der sechs verklagten Firmen, Comingle, Happy Haptics, Internet Services LLC, Holland Haptics, Vinzz und Vibease.
Deshalb schlugen Vibease und die Erfinder des RealTouch, Internet Services LLC, wenig später mit einer Gegenklage zurück. Ihr Argument ist, dass „Das Senden, Übertragen und Empfangen des Signals durch ein Netzwerk eine zu breite Interpretation zulässt und somit eine für ein Patent unzulässige abstrakte Idee darstellt.“ Zudem haben sie gefunden, dass bereits 1993, bevor das Patent angemeldet wurde, das CyberSM System durch Übertragung über die Telefonleitung ein ähnliches Konzept umgesetzt hat und damit das Patent von TZU Technologies keine originäre Idee beinhaltet. Demnach wäre das Patent nicht zulässig und es gäbe kein Patentproblem.
Ein Ende in Sicht?
Nun heißt es erst einmal für alle beteiligten Seiten, die Schiedssprüche aus Kalifornien abzuwarten. Oft gehen diese Prozesse tatsächlich zugunsten der Patenttrolle aus, da diese über mehr finanzielle Mittel und vor allen Dingen Zeit verfügen, im Gegensatz zu den jungen Unternehmen, die sie verklagen. Einen Teilerfolg gab es schon: Gegen Kickstarter, die mitverklagt wurden, weil sie den Frebble von Holland Haptics über ihre Plattform vertrieben haben, zog TZU Technologies ihre Klage zurück, nachdem Kickstarter sich geweigert hatte, sich außergerichtlich zu einigen und einen Prozess vor Gericht anstrengte. Doch bis dahin können die Hersteller der Teledildonics ihre Produkte nicht betreiben und weiter entwickeln, weil das Patentproblem ihre Zeit und ihr Geld verschlingt. Ihnen droht die Schließung ihres Geschäfts aufgrund der Patentklage, ob es berechtigt ist, oder nicht, spielt dabei keine Rolle.